Unsere AGB
Kanuverleih Harry Hengst
Kleistr. 53, 59073 Hamm, (02381) 3 22 12, kanuhengst@aol.com
Unsere Geschäftsbedingungen
Eine Benutzung unserer Kanus und Kajaks erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Alle Boote sind in technisch einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (auch durch Diebstahl) haftet der Bootsmieter in voller Höhe. Wir berechnen in diesem Fall Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich (spätestens bei Rückgabe) anzuzeigen. Für Schäden gegenüber Dritten übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Von uns (auch telefonisch) bestätigte Reservierungen sind verbindlich. Bei Stornierung berechnen wir bis zum 10. Tag vor Tourbeginn eine Rücktrittspauschale von 50% des vereinbarten Mietpreises, ab dem 10. Tag vor Tourbeginn den vereinbarten Mietpreis in voller Höhe.
Bei Übergabe des Materials ist der Personalausweis vorzulegen und der Mietpreis in voller Höhe im voraus bar zu entrichten. Eine Bezahlung per Rechnung und späterer Überweisung bedarf der vorherigen Absprache. Abholung und Rückgabe sind nur mit vorheriger Terminabsprache normalerweise an Werktagen abends möglich. Bei vorzeitiger Rückgabe kann der Mietpreis grundsätzlich auch anteilmäßig nicht erstattet werden.
Bei vereinbarter Rückgabezeit berechnen wir bei Überschreitung um mehr als eine Stunde eine weitere Tagesmiete
Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Die Befahrung von Wehren ist grundsätzlich untersagt. Dies dient insbesondere Ihrer Sicherheit und schont unser Material und Ihren Geldbeutel. Eine Versicherung der Boote besteht nicht. Die Bootsanhänger in der Vermietung sind teilkaskoversichert. Die Boote müssen gereinigt, Schwimmwesten und Spritzdecken getrocknet zurückgegeben werden. Andernfalls berechnen wir Reinigungsgebühren in Höhe von € 10,- pro Boot.
Bei Ihrer Tourenplanung sind wir soweit möglich behilflich. Die von uns uns zur Verfügung gestellten Fluß- oder Tourenbeschreibungen stellen lediglich Orientierungshilfen dar. Informieren Sie sich gezielt vor Ort über die Befahrbarkeit des ausgewählten Gewässers. Gewässersperrungen sind unbedingt zu befolgen. Bedenken Sie, dass insbesondere Hochwasser zur Unbefahrbarkeit von Flüssen führen kann.
Über die Pflichten, die sich für den Mieter aus der Sportbootvermietungsverordnung Binnen ergeben, wird der Mieter durch den Vermieter in Kenntnis gesetzt. Der Mieter ist verpflichtet gem. SportbootVermV zu handeln.
Wir behalten uns vor, gebuchte und von uns bestätigte Touren und Reservierungen aufgrund höherer Gewalt wie Unwetter, Hochwasser, sowie Fehlverhaltens der Teilnehmer (Alkohol, Verstoß gegen Anweisungen des Begleitpersonals) abzubrechen, bzw. nicht durchzuführen.
Gerichtsstand ist in jedem Fall Hamm.
Mit Übernahme des Leihmaterials werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.